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Häufig gestellte Fragen rund um den Immobilienverkauf

Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Immobilien zu veräußern, sieht sich mit vielen verschiedenen Fragen konfrontiert, denn das Thema ist äußerst komplex. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise an dieser Stelle hilfreich zur Seite: Im Folgenden haben wir einige der häufigsten Fragen aufgegriffen und für Sie beantwortet.

Für eine persönliche Beratung stehen wir darüber hinaus selbstverständlich ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.

Wie viel ist mein Haus wert?

Ein qualifizierter Immobilienmakler mit sehr guter Marktkenntnis ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie wissen möchten, welchen Preis Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie am Markt erzielen können.

Unter Umständen – beispielsweise beim Verkauf durch den Testamentsvollstrecker– kann auch ein Sachverständigengutachten erforderlich sein. Die Preise für solche Gutachten werden meist auf den Internetseiten der Sachverständigen veröffentlicht oder können dort erfragt werden.

Man unterscheidet zwischen Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Verkehrswertermittlung. Häufig reicht aber bereits ein sogenanntes Kurzgutachten bzw. eine gutachterliche Stellungnahme aus, die in der Regel deutlich preiswerter ist.

Wo genau liegen die Unterschiede zwischen Makler und Gutachter in Bezug auf die Preisermittlung beim Hausverkauf?

Der Immobilienmakler ist Ihr Partner und agiert als Mittelsperson zwischen Immobilienverkäufer und Kaufinteressenten. Seine Wertermittlung, die natürlich am Anfang jeder Vermittlung steht, ist auf den am Markt erzielbaren Kaufpreis gerichtet. Sie basiert auf Marktkenntnis und Erfahrung. Ziel ist, den Verkaufserfolg in einer angemessenen Zeit zum ermittelten Preis zu ermöglichen. Seine Wertermittlung ist unverbindlich.

Ein (vereidigter) Sachverständiger erstellt hingegen ein Wertgutachten der Immobilie, das auch vor Gerichten und Behörden Bestand hat. Der Preis für dieses Gutachten richtet sich auch nach dem Wert der Immobilie. Um den Verkauf der Immobilie kümmert sich ein Gutachter nicht.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Spekulationssteuer fällt in der Regel nicht bei selbst genutzten Immobilien an, sondern bei vermieteten Objekten, sofern man sie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb wieder verkauft.

Nach Ablauf der Zehnjahresfrist ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Wichtig ist zu unterscheiden, ob man die Immobilie gekauft oder geerbt hat.

Warum sollte man sein Haus mit Hilfe eines Maklers verkaufen?

Der Verkauf hochwertiger Immobilien erfordert viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und beste Kontakte. Verkaufsinteressierte, die in diesem Metier unerfahren sind, kennen in der Regel die Fallstricke beim Immobilienverkauf nicht und schätzen den erzielbaren Kaufpreis häufig falsch ein. Ein erfahrener Makler weiß, worauf Interessenten achten und kann deren Bonität meist besser beurteilen.

Darüber hinaus wissen gute Makler, wie eine Immobilie durch hochwertige Fotos und professionelles Home Staging optimal in Szene zu setzen ist. So kann häufig ein wesentlich höherer Verkaufspreis erzielt werden. Zudem ist es für sie selbstverständlich, ein Exposé mit überprüften und korrekten Angaben zu erstellen und die für den Verkauf relevanten Unterlagen zur Hand zu haben. Ein Immobilienverkauf erfordert weiterhin juristische Kenntnisse in unterschiedlichen Bereichen und die Kompetenz, den Inhalt eines Kaufvertrags zu beurteilen.

Einem Privatverkäufer ist zumeist nicht bewusst, wo die Gefahren in der Zeit zwischen Beurkundung und Zahlung/Übergabe liegen und was bei der Kaufpreiszahlung und der Hausübergabe zu beachten ist.

Hinweis: Die vorstehenden Ausführungen stellen keine qualifizierte Rechtsberatung dar und sollen eine solche nicht ersetzen. Insofern übernehmen wir keine Haftung.